Die Schamanische Heilarbeit gehört zum Arbeitsbereich Geistiges Heilen. Der DGH e.V. definiert diese Arbeit wie folgt:
"Geistiges Heilen ist eine Aktivierung der Selbstheilungskräfte duch rituell spirituelle Methoden, mit dem Ziel, eine eigenverantwortliche Heilung des Patienten im ganzheitlichen Sinne zu erreichen."
Im Zuge dessen findet auch die Schamanische Heilarbeit in den Grenzen des Ethik-Kodex des DGH e.V. statt:
I. Grundregeln im Umgang mit Klienten
1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.
Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, das geistige Heilen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil
beeinflußt werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Heiler darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von
Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, daß ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.
Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer
Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen - oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können -in Abhängigkeit gebracht werden.
4. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler".
Der Begriff "Wunderheiler" nährt die Hoffnung auf sofortige, vollständige Genesung für jedermann.
5. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.
Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum
Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Ersatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.
6. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.
6. b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.
Diese Gebote drücken für Heiler Selbstverständlichkeiten aus.
7. Ich kläre Klienten darüber auf, daß meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch
einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat.
Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muß der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt
werden.
Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung
freigestellt. Es wird empfohlen, daß Heiler und Klient das DGH-Blatt "Information" Punkt für Punkt miteinander besprechen, dabei eventuelle Unklarheiten beseitigen und es dann gemeinsam
unterschreiben. Satz 2 dieser Regel findet bei Gruppenfürbitten und ähnlichen Sitzungen keine Anwendung.
II. Richtlinien für Honorare
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.
Die Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten - insbesondere
dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind. Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf sozial schwache Klienten sind unerläßlich.
2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.
Im allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von € 100,- (inkl. MwSt.) pro 60 Minuten in der Regel nicht überschritten werden.
Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind von den Einschränkungen unter Ziffer II.1-4 ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.
Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilung, Fürbitte in Abwesenheit des Klienten. Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient nicht zuverlässig kontrollieren kann. Daher
fallen telefonische Sitzungen nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, daß ein Klient einen vereinbarten Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf ein Ausfallhonorar verlangt werden, dass
jedoch 30,00 Euro pro Stunde nicht übersteigen soll.
4. Heiler dürfen für die von ihnen angebotenen Leistungen keine Vorkasse verlangen.
Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte. Ausbildern ist es gestattet, für Ausbildungen eine Anzahlung i. H. v. höchstens 50% der kompletten
Ausbildungsgebühr zu verlangen.
III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.
Der Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen
noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, daß die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h. daß ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen,
Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.
Der Heiler sollte nicht den Eindruck erwecken, als könne er Krankheiten zuverlässig und präzise erkennen. Allerdings erhalten viele Heiler intuitive Eindrücke über Art und Ursache von Beschwerden
(z.B. über Aurasehen und -fühlen). Daher sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. Haben Sie sich schon ärztlich untersuchen lassen?“). Ebenso vermeiden sollten Heiler den
Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, daß sie bestimmte Leiden kurieren. Heiler behandeln keine Krankheiten - sie betreuen Kranke. Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung
konkreter Symptome oder zugrundeliegender Körperschäden, sondern unterstützen den Klienten bei der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte.
Als Ausübung von "Heilkunde" betrachtet der deutsche Gesetzgeber "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder
Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird" (Heilpraktikergesetz § 1 (2)). (Nach der Auslegung der Gerichte genügt es, daß bei Klienten ein entsprechender
Eindruck hervorgerufen wird.) In Österreich gilt jede "in bezug auf eine größere Zahl von Menschen gewerbemäßig ausgeübte Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist", als strafbar, wenn sie "ohne
die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ausbildung" vorgenommen wird (§ 184
des österreichischen Strafgesetzbuchs); zu solchen Tätigkeiten rechnen das Ärztegesetz und weitere Nebengesetze die Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Patienten. Eine ähnliche
Rechtsauffassung herrscht in jenen Schweizer Kantonen vor, die die Ausübung von Heilkunde nur "Medizinalpersonen" vorbehalten.
3. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen.
Der Klient darf vom Heiler nicht den Eindruck erhalten, daß dieser etwas darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das Tragen typischer Berufskleidung (weißer Kittel),
das Führen gekaufter Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.
IV. Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.
Kein Heiler darf einen anderen aus weltanschaulichen Gründen verunglimpfen oder diffamieren. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollen aber in sachlicher
Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen.
V. Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen.
Werbung sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter anderer Heilberufe; Hinweise auf Dankschreiben, Auszeichnungen und
Spezialisierungen auf bestimmte Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen.
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich.
Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer
Heilberufe.
VII. Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offenzulegen.
Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.
VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission" um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.
IX. Der Kodex ist mit Ausnahme der Festlegung über den Honorarhöchstsatz sinngemäß auf Ausbildungsverhältnisse zu übertragen.
Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.9.1995 beschlossen und am 14.2.1998 und am 8.5.2004, sowie am 17.11.2013 geändert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden.
Quelle: https://www.dgh-ev.de/ueber-den-dgh-ev/regelwerke/ethik-kodex.html (01.06.2018)